Mittwoch, 11. April 2012, 18:30–20:00 Welchen Wert hat ein Städter? Japanische Wahlrechtsreform zwischen Bevölkerungsbewegung und verfassungsrechtlichem Gleichheitspostulat

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich Japan für seine gesetzgebende Körperschaft Unterhaus ein Wahlrecht gegeben, das weitgehend dem deutschen Vorbild folgt.

Die nicht nachlassende Bevölkerungsbewegung in die wenigen Ballungsgebiete aber unterwirft dieses System erheblichen Belastungsproben. Dazu zählt die latente Vergrößerung des Stimmengewichts von Bewohnern ländlicher Gebiete gegenüber solchen in urbanen Zentren.

Der Oberste Gerichtshof Japans hat im Rahmen von Wahlanfechtungsklagen mehrfach einen verfassungswidrigen Zustand unter dem Gesichtspunkt der Gleichheit der Wahl festgestellt. Es gibt deshalb schon ein ungewöhnlich lange Legislaturperiode des gegenwärtigen Parlaments und eine intensive Diskussion zur Reform des Wahlrechts.

Vor dem Hintergrund einer Erläuterung des geltenden Wahlrechts und der innerjapanischen Bevölkerungsbewegung sollen die in Rede stehenden Lösungsansätze vorgestellt und diskutiert werden.

Prof. Dr. Heinrich Menkhaus, geb. 1955, studierte Rechtswissenschaften, absolvierte die beiden juristischen Staatsexamen, hatte ab 2001 die Professur für japanisches Recht an der Philipps-Universität in Marburg inne und bekleidet seit 2008 den Lehrstuhl für deutsches Recht an der Meiji-Universität in Tokyo.