Montag, 15. Dezember 2014, 18:30–20:00 Tennō- und Shintō-Seminar von Dr. Ernst Lokowandt. Teil X: „Die Meiji-Verfassung“

Kenpohapu-chikanobu

Im Januar 2014 hat ein Seminar zum Thema „Tennō und Shintō“ begonnen, das sich an interessierte Laien richtet. Im Rahmen eines Kurzvortrags folgt nach jedem Abschnitt eine freie Rede- und Antwortzeit. Insgesamt ist für den Abend eine Länge von 90 Minuten vorgesehen. Für das Seminar sind etwa 20 Abende geplant. Jede Veranstaltung ist in sich abgeschlossen. Auch diejenigen, die an den bisherigen Seminaren nicht teilnehmen konnten, sind in diesem Monat herzlich eingeladen. Die Manuskripte der vergangenen Seminare finden Sie auf der Homepage der OAG, unter dem jeweiligen Datum der Veranstaltung.

Die Meiji-Verfassung wurde am 11. Februar, also am Reichsgründungstag, 1889 erlassen. Sie war bis zum Ende des 2. Weltkrieges in Kraft – der informelle Name ist etwas irreführend. Die Verfassung wurde vom Kaiser aus kaiserlicher Machtvollkommenheit erlassen. Sie enthält keinerlei vertragliche Elemente.

Dem heiligen, über der Verfassung stehenden Kaiser stand die Staatsgewalt uneingeschränkt zu. Denn, wie Itō Hirobumi in seinem offiziösen Verfassungskommentar plastisch begründete, „unity is just as necessary in the government of a State, as double-mindedness would be ruinous in an individual“. Das heißt nicht, dass es keine Gewaltenteilung gab – sie war eine Ebene unter dem Kaiser. Der Kaiser hatte auch politische Rechte und Pflichten und musste sich strikt an die Verfassung halten.
Die Stellung des Kaisers unter der Verfassung zu erfassen, ist ein mühsames Geschäft. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, wie der gut funktionierende Staat des Vorkriegsjapans zeigt.
Leitung: Dr. Ernst Lokowandt

Redemanuskript vom 15. Dezember 2014
10. Die Meiji Verfassung