Mittwoch, 11. Februar 2009, 17:00–21:00 Arbeiten in Deutschland und Japan – was passiert mit meiner deutschen Rente?

Seit dem Jahr 2000 gibt es ein Rentenabkommen zwischen Deutschland und Japan, das die gegenseitige Anrechnung der Rentenzeiten regelt.

Diese Informationsveranstaltung richtet sich an Deutsche und Japaner, die im Laufe ihrer Erwerbsbiographie deutsche Versicherungszeiten aufweisen und in Japan leben. In einem Vortrag wird Herr Meierkord, Deutsche Rentenversicherung Bund, einen sozialversicherungsrechtlichen Überblick geben. Danach stehen in der Pause Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung für allgemeine Fragen zur Rentenversicherung zur Verfügung. Abschließend werden – auf Voranmeldung – individuelle Einzelberatungen durchgeführt.

Das Programm im Einzelnen:
17.00 Uhr:
Begrüßung durch Prof. Dr. Schepers (OAG-Vorsitzender)
Begrüßung durch Manfred Hoffmann (Industrie- und Handelskammer Tokyo)
Begrüßung und kurze Einführung in das Thema durch Dr. Martin Pohl (Leiter des Referats Arbeit und Gesundheit, Deutsche Botschaft Tokyo)
17.20 Uhr: Herrn Meierkord
18.00 Uhr: allgemeine Fragen und Diskussion
18.30 Uhr: Kaffeepause/kleiner Imbiss
19.10 Uhr: Beginn der Einzelberatung
21.00 Uhr (ca.): Ende

Die Teilnehmerzahl ist sowohl für den Vortrag als auch für die Einzelberatung aus Platzgründen begrenzt.
Bitte melden Sie sich deshalb verbindlich bis zum 30. Januar 2009 an unter:
per Mail: roeder@oag.jp (Betreff: Rentensystem) oder per Fax (03-5572-6269)

Wer eine Einzelberatung zur Rentenversicherung wünscht, möge sich bitte zuerst im OAG-Büro anmelden und nach bestätigter Anmeldung seine Rentenversicherungsnummer an folgende Email-Adresse schicken, damit sich die Mitarbeiter der Rentenversicherung vorbereiten können:
stefan.klimpel@drv-bund.de

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weder die Deutsche Botschaft noch die OAG aus Datenschutzgründen Versicherungsnummern weiterleitet. Die Anmel-dungen für die Einzelberatungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Folgende Fragen können in der Einzelberatung geklärt werden:
1.Sind meine rentenrechtlichen Zeiten vollständig bei der deutschen Rentenversicherung erfasst?
2.Wie hoch ist meine deutsche Rente?
3.Wird meine Rente auch nach Japan gezahlt?
4.Ab wann wird meine deutsche Rente gezahlt?
5.Wann kann ich eine deutsche Rente beantragen?
6.Wie und wo kann ich eine deutsche Rente beantragen?

Eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung Bund zum deutsch-japanischen Rentenabkommen ist auf der Homepage der Deutschen Botschaft Tokyo http://www.tokyo.diplo.de/ unter dem Referat Arbeit und Gesundheit als pdf-Datei herunterzuladen.

Informationsveranstaltung der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ zum deutschen Rentensystem in Zusammenarbeit mit dem Referat Arbeit und Gesundheit der Deutschen Botschaft Tokyo und der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan.

Bei Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:
Frau Dr. Maike Roeder (Referentin der OAG): roeder@oag.jp (Tel: 03-3582-7743)