Montag, 26. Januar 2015, 18:30–20:00 Tennō- und Shintō-Seminar von Dr. Ernst Lokowandt. Teil XI: „Das Kaiserliche Hausgesetz der Meiji-Zeit“

Im Januar 2014 hat ein Seminar zum Thema „Tennō und Shintō“ begonnen, das sich an interessierte Laien richtet. Im Rahmen eines Kurzvortrags folgt nach jedem Abschnitt eine freie Rede- und Antwortzeit. Insgesamt ist für den Abend eine Länge von 90 Minuten vorgesehen. Für das Seminar sind etwa 20 Abende geplant. Jede Veranstaltung ist in sich abgeschlossen. Auch diejenigen, die an den bisherigen Seminaren nicht teilnehmen konnten, sind in diesem Monat herzlich eingeladen. Die Manuskripte der vergangenen Seminare finden Sie auf der Homepage der OAG, unter dem jeweiligen Datum der Veranstaltung.

Zum Kaiserlichen Hausgesetz (kōshitsu tenpan) wurde in der Verfassung bestimmt, dass es nicht durch die Verfassung geändert werden könnte und es nicht die Verfassung ändern könne. Kaiserliches Hausgesetz und Verfassung wurden am gleichen Tag von den gleichen Leuten beschlossen und galten als gleich.

Nun gibt es eine ganze Reihe von Gründen, das Hausgesetz als höher einzustufen. Sie werden im Seminar genannt. Minobe und Uesugi, die zwei Gegner, die beide Professoren an der Tokyo Universität waren, stimmten darin überein, dass die Gleichstellung von Verfassung und Hausgesetz darin besteht, dem Parlament und damit dem Volk zu verwehren, Angelegenheiten des Kaiserhauses zu diskutieren und zu entscheiden. Der eine stimmte zu, der andere nicht.

Außer dem Verhältnis zur Verfassung wird im Seminar das (weibliche) Erbrecht, die Finanzen, die Politik der Trennung von Hof und Regierung und vieles andere mehr behandelt.

Links: Die Titelseite des Kaiserlichen Hausgesetzes (jap. 皇室典範)
Rechts: Bild vom Sūmitsu-in (jap. 枢密院), dem Beratungsgremium des japanischen Kaisers (Tennō) von 1888 bis 1947.

Das Redemanuskript vom 26.1.2015
11._Das_Kaiserliche_Hausgesetz_