Karl Vogt
Dr. Karl Vogt (1878-1960) studierte 1897 in Berlin Japanologie mit Dolmetscherexamen und danach Rechtswissenschaft in Rostock, das Studium beendete er mit dem Doktortitel. Zusätzlich war er Gasthörer für Kompositionslehre und wurde später auch Pianist. Nach einjährigem Wehrdienst wurde er 1903 als Justitiar in der Deutschen Botschaft in Tokyo eingesetzt. Im selben Jahr wird er erstmals als ordentliches Mitglied der OAG Tokyo gelistet. Er übersetzte das japanische Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch in die deutsche Sprache. 1907/ 1908 nahm er an Militärdienst-Übungen in Tsingtao teil und wurde im Ergebnis 1908 zum Leutnant der Reserve befördert.
1910 wurde er vom japanischen Justizministerium als Rechtsanwalt zugelassen und er gründete in Tokyo mit dem englischen Rechtsanwalt C. N. Crosse und dem australischen Anwalt G. O. Heath die Kanzlei Crosse, Heath & Vogt, tätig bis 1913, danach tätig als selbständiger Rechtsanwalt. Bei Ausbruch des 1. WK wurde er nach Tsingtao einberufen und kam bereits im November in japanische Kriegsgefangenschaft. Im Dezember 1919 wurde er entlassen. Ende 1920 kam er nach Japan zurück und ab Februar 1921 führte er seine Kanzlei als Wirtschafts- und Patentanwalt bis zu seinem Tode fort.
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