Otto Rudorff

Otto Rudorff (1845–1922) war Landrichter an verschiedenen Landgerichten, u.a. in Bonn, Düsseldorf, Hannover. Er schloß einen Vertrag mit der japanischen Regierung, Ministerium für Erziehung als „Ausländischer Angestellter“ für den Zeitraum von 1884–1887 ab, um zunächst als Dozent an der Universität Tokyo römisches und öffentliches Recht zu lehren. Diese Tätigkeit endete jedoch am 1885 und er wurde als Rechtsberater im Justizministerium eingesetzt. Er bearbeitete Entwürfen zu Themen des Strafrechts, dem Zivilrecht, dem Bürowesen der Gerichte, dem Polizeisystem, dem Disziplinarrecht für die Justizbeamten, die Gefängnisordnung, etc. Anfang 1887 bestätigte er eine Vertragsverlängerung um weitere 3 Jahre. Otto Rudorff wurde während seines Japanaufenthaltes ordentliches Mitglied der OAG Tokyo. Nach Beendigung seines Vertrages in Japan war er wieder in Deutschland an den Landgerichten in Hannover und Elberfeld tätig und trat am 1916 in den Ruhestand.