Hermann Roesler

Dr. Karl Friedrich Hermann Roesler (1834–1894) studierte von 1852-1856 Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Erlangen und München.
Nach seiner Promotion strebte er eine Habilitation in den Staatswissenschaften an. Der Universität Erlangen legte er die Habilitationsschrift „Von dem Einfluss der Besteuerung auf den Arbeitslohn“ vor. 1861 wurde er von der Fakultät als Privatdozent anerkannt und begann im Sommersemester 1861 Vorlesungen in Kameralwissenschaften. Er wurde an die Universität Rostock als Professor berufen.
1878 wurde als erster deutscher Jurist der Juraprofessor Hermann Roesler nach Japan berufen und traf 1878 in Yokohama ein. Der Vertrag, der Roesler ursprünglich nur für das Auswärtige Amt verpflichtete, wurde 1881 dahin erweitert, dass er Berater der Staatsregierung (Dajokan – Staatsrat) für alle Art von juristischen und volkswirtschaftlichen Fragen wurde. Roeslers Hauptverdienst um Japan betrifft die Neuorganisation des Staatswesens und liegt namentlich in seinem Beitrag zum Entwurf der Verfassung von 1889, der sogenannten Meiji – Verfassung. Anfang April 1893 verließ er Japan. Er war ordentliches Mitglied der OAG Tokyo.