Mittwoch, 31. Oktober 2007, 18:30–20:00 Seinen kōken seido – Die rechtliche Betreuung der Volljährigen in Japan

In Japan wurde die rechtliche Betreuung der Volljährigen im Jahre 2000 gleichzeitig mit der Pflegeversicherung eingeführt. Dabei wurde das alte, im Jahre 1898 in Kraft gesetzte Vormundschaftsrecht reformiert, um die rechtliche Betreuung der Betroffenen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder seelischen Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind, eigene Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen, ihren Erfordernissen entsprechend flexibler gestalten zu können.

Die Aufgaben der Betreuer bestehen zum einen aus Tätigkeiten in vermögensrechtlichen Angelegenheiten und zum anderen aus der persönlichen Betreuung des Betroffenen. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers hat zum Ziel, für die Betroffenen trotz ihrer Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, das Vermögen des Betroffenen effektiv für seine Wünsche und sein Wohlergehen einzusetzen und ein Leben möglichst im gewohnten Umfeld (betreutes Leben zu Hause) zu realisieren. Darüber hinaus bietet das Betreuungsrecht auch die Möglichkeit einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht.

Fiel im ersten Jahr (April 2000 – März 2001) nach der Einführung dieses Rechts die Anzahl der Anträge mit 9.007 noch relativ bescheiden aus, so wurden im letzen Jahr bereits 32.627 Anträge gestellt. In Anbetracht der zurzeit schätzungsweise 1,7 Mill. an Demenz erkrankten Menschen über 65 in Japan und der prognostizierten 2,5 Mill. im Jahre 2015 wird der Bedarf noch weiter steigen. Der Vortrag stellt das japanische Betreuungsrecht vor und geht auf das Rekrutierungsproblem der Betreuer in Japan ein.

Dr. Junko Ando, Studium der Geschichte und der Philosophie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 1987-2001 wiss. Mitarbeiterin am Ostasien-Institut/Lehrstuhl Modernes Japan der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seit Mai 2001 wiss. Mitarbeiterin am Dt. Institut für Japanstudien in Tokyo.