Mittwoch, 17. Oktober 2007, 19:30–21:00 Makoto Nagata: Japanisches Familienrecht im Vergleich mit dem deutschen

Wenn sich zwei Menschen für die Ehe entscheiden, ist dies ein Schritt mit weitreichenden Folgen: kommen sie auch noch aus unterschiedlichen Kulturen, gilt es manches zu bedenken und zu regeln. Vielleicht werden auch Kinder geboren, die sich aufgrund der Gesetzeslage zu einem bestimmten Zeitpunkt in ihrem Leben für die juristische Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Land entscheiden müssen. Nicht immer hält das erträumte Glück – eine Scheidung ist manchmal die einzige Lösung. Was ist in einem Todesfall zu tun? Welche Fragen müssen bei der Testamentserrichtung beachtet werden?
Prof. Nagata wird in seinem Vortrag die wichtigsten Unterschiede zwischen dem deutschen und japanischen Familienrecht aufzeigen und aus der Praxis berichten. Folgende Themenbereiche sind vorgesehen:
1. Ehescheidung
2. Ehevertrag
3. Staatsangehörigkeit durch Geburt in der deutsch-japanischen Ehe
4. Testamenterrichtung
5. Erbfolge

Makoto Nagata (geb. 1935 in Tokyo), 1985-2005 Ordentlicher Professor für Zivilrecht und IPR an der Nihon Universität/Tokyo. Seit 2004 Professor an der Law School der Nihon Universitat für Zivilrecht und IPR.
Rechtsanwalt seit 1975. Jurastudium in Tokyo und München. Rechtspraxis als japanischer Rechtsanwalt in Düsseldorf 1975 – 1977.