Mittwoch, 18. November 2009, 19:30–21:00 Katsutoshi Kezuka: „Rechtspolitik um Leiharbeit – Geht Japan einen anderen Weg als Deutschland?“** ACHTUNG!! BEGINN: 19.30 UHR **

Das System der Leiharbeit, das in Japan 1985 als sog. Fachkräfte-Überlassung startete, wurde 1999 – nach deutschem Vorbild – in Zeitarbeit-Überlassung umgestaltet. Im Jahr 2003 schafften sowohl Japan als auch Deutschland die Überlassungshöchstdauer ab. Damit war es den Unternehmen erlaubt, Leiharbeitskräfte (fast) unbefristet zu verleihen. Als Folge nahm der Anteil der Leiharbeitnehmer in beiden Ländern drastisch zu (2008 betrug er 2.5% der Arbeitnehmer in beiden Ländern).

Diese Deregulierung hat anlässlich der jüngsten Finanzkrise das Problem von „Armut trotz Arbeit“ ans Licht gebracht. 2006 lag in Deutschland bei zwei Dritteln aller Leiharbeitnehmer der Lohn unter der Niedriglohngrenze von 9,85 €. Die Expansion der Leiharbeit beeinflusst die industriellen Beziehungen, weil sie die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften stark einschränkt und sogar ihren Status als Vertreter des Arbeitnehmerinteresses gefährdet.

Für die neuen Regierungen in beiden Ländern ist es eine dringliche Aufgabe, dieses Problem zu lösen. Die Oppositionsparteien in Japan haben vor der Wahl einen Gesetzesentwurf eingereicht, der u.a. den Einsatz von Leiharbeitnehmern im Produktionsbereich verbietet. Kann die Hatoyama-Regierung diese Politik nun wirklich durchsetzen? Die neue Regierungskoalition in Deutschland zeigt hingegen Zurückhaltung hinsichtlich der Neuregulierung der Leiharbeit, obwohl von den Gewerkschaften die Verstärkung des gleichen Behandlungsgrundsatzes und ein Synchronisationsverbot gefordert wird.

Welche politischen Maßnahmen bezüglich Leiharbeit sind eigentlich durchführbar und wirksam? Wird es ein Zurück zur Fachkräfte-Überlassung, eine Verstärkung des „equal pay“-Prinzips oder ein Verbot der Registrierungstypen (Synchronisationsverbot) geben?

Katsutoshi Kezuka, 1945 in Tochigi geboren. Rechtswissenschaftliches Studium an der Hitotsubashi Universität (1964-). Professor für Arbeitsrecht an der Shizuoka Universität (1976-), Senshū Universität (1989-), an der Chūō Universität (2004- bis heute). Ehemaliger Vorsitzender der Gesellschaft für japanische Arbeitsrechtswissenschaft.